Der Paritätische Oberbergischer Kreis

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Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen

Seit vielen Jahren unterstützen und fördern die gesetzlichen Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch immaterielle und finanzielle Hilfen. Selbsthilfegruppen können beispielsweise für wiederkehrende Aufwendungen wie Raummiete, Büromaterialien, Werbemedien oder auch Seminare und Fortbildungen eine Förderung erhalten. Diese Art der finanziellen Unterstützung nennt sich Pauschalförderung. Aber auch einmalige, zeitlich begrenzte Vorhaben, wie zum Beispiel ein Selbsthilfetag, Jubiläum oder eine Aktivität mit Gesundheitsbezug, werden von den Krankenkassen unterstützt – dann im Rahmen der Projektförderung.

Selbsthilfeförderung beantragen

Auf der Internetseite der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Selbsthilfeförderung in NRW finden Sie grundlegende Informationen rund um das Förderverfahren, die Rahmenbedingungen und Ansprechpersonen sowie die entsprechenden Antragsformulare. Die Selbsthilfe-Kontaktstelle berät und unterstützt in allen Fragen der Förderung von der Beantragung bis hin zum Verwendungsnachweis.

Abwicklung der Pauschalförderung

Als örtliche Unterstützungsstelle sind wir, die Selbsthilfe-Kontaktstelle Oberbergischer Kreis, auch für die administrative Abwicklung der Pauschalförderung zuständig. Bitte beachten Sie aber, dass wir zwar Ihre Anträge entgegennehmen, aber keinen Einfluss auf die Bewilligungsentscheidung haben.